Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass in Hessen die 2G-/3G- Regelung gilt und wir diese in unserem Hotel in Form der "3G-Regelung" umsetzen. So freuen wir uns darauf, Sie bei
uns in Gießen begrüßen zu dürfen, wenn Sie „geimpft, getestet oder genesen“ sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie entsprechend ohne Impfpass, Genesenen-Schein oder aktuellen Negativtest
nicht empfangen dürfen.
Dies bedeutet für den Hotelaufenthalt, dass Sie uns bei Ihrer Ankunft einen der folgenden Nachweise vorzeigen:
- Negativer Antigen- oder PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden
- ein Genesenen-Nachweis bzw. positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate alt
- vollständiger Impfschutz laut Impfpass
Bitte halten Sie ein Original-Impfnachweis/-zertifikat oder eine zugelassene App (CoronaApp, CovPass oder Luca App) parat. Es zählt das Datum der Zweitimpfung plus 15 Tage.
Bitte beachten Sie, dass der 3G-Nachweis nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zur Klärung Ihrer Identität gültig ist.
In den Innenräumen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Unser reichhaltiges Frühstücksbuffet (mit Maskenpflicht zum Gang an das Buffet) können Sie bequem in unserer Cafeteria genießen.
Hier können Sie jetzt schon alle Informationen, Angebote und Tipps für Ihren Aufenthalt in unserem Hotel abrufen:
https://portal.gastfreund.net/residenz-hotel-giessen
Wir freuen uns auf Sie. Bitte bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Helene Lutz und das Team vom Residenz Hotel Gießen