wie die Regelungen zur Übernachtung in unserem Hotel aktuell greifen, kommt auf die regionale Inzidenz an.
Grundsätzlich müssen touristisch Reisende immer die Anforderungen von 2G erfüllen.
Personen, die doppelt geimpft oder genesen sind, müssen bei 2G-Plus einen negativen Test nachweisen.
Verschärfte Bedingungen gelten, sobald der Landkreis bzw. Gießen als Stadt als „Hotspot“ eingestuft ist.
Ob eine Hotspot-Regelung greift oder auch wieder beendet ist, gibt das Hessische Sozialministerium auf seiner Homepage bekannt: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen
Bei entsprechendem Überschreiten der 350er-Inzidenz gelten folgende Bedingungen:
- Touristisch Reisende müssen Nachweise entsprechend den 2G-Plus-Regeln vorlegen
- Gäste, die aus notwendigen oder geschäftlichen Gründen übernachten, müssen entweder
doppelt geimpft ODER
genesen ODER
negativ getestet (3G) sein.
Dieser Nachweis muss täglich erbracht werden und berechtigt lediglich zum Aufenthalt im eigenen Hotelzimmer.
Die Nutzung von unseren Gemeinschaftsräumen (Frühstücksraum / Cafeteria, u.ä.) ist untersagt.
- Alle Gemeinschaftseinrichtungen im Hotel sind nur für Gäste zugänglich, die 2G-Plus erfüllen.
Das gilt insbesondere für unseren Frühstücksraum / die Cafeteria.
Unser reichhaltiges Frühstücksbuffet (mit Maskenpflicht zum Gang an das Buffet) können Gäste, die 2G-Plus erfüllen bequem in unserer Cafeteria genießen.
Bitte beachten Sie, dass der 2G/3G-Nachweis nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zur Klärung Ihrer Identität
gültig ist.
Bei 2G-Plus gilt weiterhin die Abstands- und Maskenpflicht.
In den Innenräumen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Hier können Sie jetzt schon alle Informationen, Angebote und Tipps für Ihren Aufenthalt in unserem Hotel abrufen:
https://portal.gastfreund.net/residenz-hotel-giessen
Wir freuen uns auf Sie.
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Helene Lutz und das Team vom Residenz Hotel Gießen